Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen Marko Sobloher, Hatrix, nachfolgend Hatrix genannt, und ihrem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Sie sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach Zugang widerspricht. Hatrix erbringt alle Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB.
Die in Angeboten von Hatrix aufgeführten Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mehraufwand, der in einem Angebot nicht enthalten ist, wird — sofern nicht anders vereinbart — mit einem Nettostundenlohn von derzeit 70 Euro berechnet.
Die Vergütung von Hatrix wird (sofern nicht pauschal vereinbart) nach Zeitaufwand abgerechnet, der Stundensatz beträgt 70 Euro zzgl. der z. Zt. gültigen Mehrwertsteuer von 19 %. Die Vergütungen sind bei Lieferung ohne Abzug fällig. Bei aufwändigeren Projekten ist nach Abnahme des Design-Entwurfs mindestens ein Drittel der Auftragssumme zur Zahlung fällig.
Liefertermine bzw. feste Abgabetermine bedürfen der Vereinbarung. Die Lieferzeit beträgt ansonsten die notwendige Bearbeitungszeit durch Hatrix, allerdings nur bei Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu verantworten hat, so kann Hatrix eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.
Alle zur Durchführung des Auftrags notwendigen Materialien (Bilder, Texte, Grafiken etc.) werden vom Auftraggeber in digital verwertbarer Form geliefert. Ist eine zusätzliche Bearbeitung oder Recherche durch Hatrix erforderlich, so ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. Der Stundensatz für zusätzliche Arbeiten beträgt 70 Euro zzgl. MwSt.
Hatrix überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird das ausschließliche Nutzungsrecht ohne Weiterübertragungsmöglichkeit übertragen. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. Hatrix bleibt in jedem Fall berechtigt, ihre Entwürfe und Vervielfältigungen im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Hatrix und Auftraggeber. Arbeitsmittel (Datenträger, Entwurfsmaterialien usw.) bleiben jeweils im Eigentum von Hatrix.
Hatrix ist nicht verplichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass Hatrix ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
Den Ersatz für Schäden des Nutzers, die von Hatrix verursacht wurden, leistet Hatrix:
a) immer, wenn eine Hauptleistungspflicht dieses Vertrages oder eine sonstige wesentliche Pflicht schuldhaft verletzt wurde, sowie
b) in allen übrigen Fällen, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. In allen brigen Fällen ist die Haftung der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. Als vorhersehbare Schadenshöhe gilt für den einzelnen Schaden die dreifache Vertragssumme. Hatrix ist weder presserechtlich noch urheber– oder wettbewerbsrechtlich für die Verwendung von Inhalten verantwortlich, die der Auftraggeber liefert. Sollte Hatrix durch Dritte wegen solcher Inhalte in Anspruch genommen werden, stellt der Auftraggeber Hatrix von der Haftung frei.
Gerichtsstand ist der Sitz von Hatrix. Für den Vertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend. Bei Ungültigkeit eines oder mehrerer Punkte dieser Bedingungen behalten die übrigen ihre Gültigkeit. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.